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Mann mit Spardose

Nachrangige Einlage mit
4,5 % p.a.

Die Raiffeisenbank Bühlertal eG feiert ihr 145-jähriges Bestehen.

145 Jahre genossenschaftliche Erfolgsgeschichte im Bühlertal. Aus den einfachen Anfängen als Darlehenskassenverein ist über die Zeit eine mittelständige, moderne Bank gewachsen, die vor Ort die Mitglieder und Kunden in ihren finanziellen Belangen unterstützt. 

Unser Angebot für Sie:

eine nachrangige Einlage mit einer  Laufzeit von 10 Jahren und 4,5 % Verzinsung p.a.

Anlagebetrag: mind. 10.000 € - max. 500.000 €

ACHTUNG: Das Kontingent ist begrenzt!

 

Was bedeutet nachrangige Einlage ?

Eine Nachrangeinlage ist mit besonderen Chancen, aber auch mit höheren Risiken im Vergleich zu einer klassischen Spareinlage verbunden. Im Falle einer Insolvenz/Liquidation des Unternehmens werden die Ansprüche aus der Nachrangeinlage erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger  bedient.

 

Vorteile 

  • garantierter Zins
  • jährliche Zinszahlung
  • feste Laufzeit
  • keine Kosten oder Gebühren
  • keine Kündigung notwendig, automatsiche Rückzahlung bei Fälligkeit
  • kein Kurs- und Zinsänderungsrisiko

Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko

Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. 

Institutsschutz / Einlagensicherung

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

 

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

Verfügbarkeit

Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.

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Individuelle Beratung
Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit Ihrem Berater

Wir beraten Sie gerne zu dem Thema der nachrangigen Einlage.

Vielleicht bieten sich in der Beratung noch ganz andere Anlagelösungen für Sie an. 

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